Onboarding FAQ
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Frage 6: Umsatzverteilung
Die Frage ist, wie der Umsatz eines Auftrags auf die beteiligten Mitarbeiter aufgeteilt werden soll. Es gibt dafür zwei Möglichkeiten:
1. Verteilung nach Stunden
Hierbei wird der Umsatz eines Auftrags proportional zur erfassten Arbeitszeit auf die Mitarbeiter verteilt – unabhängig von deren Position oder Kosten.
Beispiel: Auftrag: Jahresabschluss
- Gesamtumsatz: 1.000,00 EUR
- Erfasste Arbeitszeit:
- Person A (Steuerberater): 3,0 Std.
- Person B (Steuerfachangestellter): 7,0 Std.
Umsatzverteilung:
- Person A: 300,00 EUR (3 von 10 Std.)
- Person B: 700,00 EUR (7 von 10 Std.)
2. Verteilung nach Kosten
Bei dieser Methode wird der Umsatz auf Basis der tatsächlich angefallenen Kosten der jeweiligen Mitarbeiter verteilt. Das bedeutet, dass nicht nur die geleisteten Stunden, sondern auch die individuellen Stundensätze berücksichtigt werden.
Beispiel: Auftrag: Jahresabschluss
- Gesamtumsatz: 1.000,00 EUR
- Erfasste Arbeitszeit & Kosten:
- Person A (Steuerberater): 3,0 Std. × 150,00 EUR = 450,00 EUR (44,6%)
- Person B (Steuerfachangestellter): 7,0 Std. × 80,00 EUR = 560,00 EUR (55,4%)
Umsatzverteilung:
- Person A: 445,54 EUR (44,6% des Umsatzes)
- Person B: 554,46 EUR (55,4% des Umsatzes)
Diese beiden Methoden bieten unterschiedliche Ansätze für die Umsatzverteilung – je nachdem, ob der Fokus auf der reinen Arbeitszeit oder den tatsächlichen Kosten liegt.
Frage 7: Darstellung Umsatzverteilung
Wie soll die Umsatzverteilung dargestellt werden – nach dem Mandatsverantwortlichen oder nach dem Partner?
Diese Auswertung zeigt den Umsatzanteil der Personen, die für ein Mandat gesamthaft verantwortlich sind. In der Regel handelt es sich dabei um den verantwortlichen Steuerberater oder Partner. In DATEV wird jedes Mandat einer mandatsverantwortlichen Person zugeordnet. Allerdings handhaben Kanzleien diese Zuordnung unterschiedlich.
Es gibt zwei gängige Interpretationen:
- Der zuständige Steuerberater bzw. Partner wird als Mandatsverantwortlicher erfasst.
- Die Person, die hauptsächlich für das Mandat verantwortlich ist, wird hinterlegt – dies kann auch ein Sachbearbeiter sein.
Ist in Ihrer Kanzlei einem Mandatsverantwortlichen (MV) zusätzlich ein Sachbearbeiter zugeordnet, erfolgt die Erfassung des verantwortlichen Steuerberaters bzw. Partners in der Ansicht „Partner“.